Jedes Genossenschaftsmitglied zeichnet Anteilsscheine, die von der in die Genossenschaft eingebrachten Milchmenge abhängen. Es wird wie folgt berechnet:
20'000 l gezeichnet werden, kann Frau Meier 140'000 l angeben, d.h. 7 x Fr. 500.– = Fr. 3500.– + Startkapital (Fr. 500.–) = Fr. 4000.–
Die Entschädigung eines Genossenschaftsmitglieds hängt von der gesamthaft verkauften Menge an fairer Milch pro Jahr ab und von der gelieferten Menge an die Genossenschaft.
Beispiel: Die Genossenschaft startet mit 15 Mitgliedern, was einer jährlichen Milchmenge von 900'000 l entspricht. Im ersten Jahr werden 400'000 l faire Milch verkauft. D.h. es wurden 44 Prozent der gesamten Milchmenge verkauft. Frau Meier, die im Idealfall 140'000 l über die Genossenschaft verkauft, werden 44 Prozent ihrer gelieferten Milchmenge entschädigt. D.h. 0.44 x 140'000 l = 61'600 l. Sie erhält damit im ersten Jahr Fr. 21'560.– (61'600 l x 35 Rp.)
1. Mitgliedschaft beim EMB (20 Fr./Jahr).
2. Für die Verwendung der Marke «Die Faire Milch» wird eine Lizenzgebühr erhoben. Sie wird dem EMB entrichtet.
3. Einhaltung des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN*).
4. Einhaltung von mindestens zwei der drei Bundesprogramme: GMF, BTS oder RAUS**
5. Teilnahme an Werbeaktionen für «Die Faire Milch» (Verkaufshilfe, Degustationsstand usw.) an mindestens 2 Tagen pro Jahr. Die Anzahl Tage wird anhand der eingebrachten Milchmenge errechnet: 60'000 Liter = 2 Tage, 120'000 Liter = 4 Tage,180'000 Liter = 6 Tage usw.
6. Minimales Startkapital für die Betriebskosten: Fr. 1000.– = 20'000 Liter
7. Engagement für 10 Jahre (bei frühzeitigem Austritt wird die Hälfte der gezeichneten Anteilsscheine zurückerstattet).
Der ÖLN umfasst:
- die Haltung der Nutztiere nach der Tierschutzgesetzgebung
- eine ausgeglichene Düngerbilanz
- einen angemessenen Anteil an Biodiversitätsförderflächen
- die vorschriftsgemässe Bewirtschaftung von Objekten in Inventaren von nationaler Bedeutung
- eine geregelte Fruchtfolge
- einen geeigneten Bodenschutz
- die gezielte Auswahl und Anwendung der Pflanzenschutzmittel
- Vorgaben betreffend Saat- und Pflanzgut
- .. Spezialkulturen
- .. Pufferstreifen
**GMF: Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion
RAUS: Regelmässiger AUSlauf im Freien
BTS: Besonders Tierfreundliches Stallhaltungssystem
Präsidentin: Anne Chenevard, Milchproduzentin in Corcelles-le-Jorat, Kanton Waadt
Sekretärin: Berthe Darras (externes Mandat) und Sonia Horisberger
Vorstandsmitglieder: Roland Gafner, Milchbauer in Moutier, im Berner Jura, Patrick Ruettimann, Milchbauer Hohenrain, im Kanton Luzern, Benoît Gremaud, Milchbauer in Le Paquier, im Kanton Freiburg und Thierry Papaux, Milchbauer in La Verrerie, im Kanton Freiburg.
Jeder Milchbauer in der Schweiz kann Mitglied der FaireMilch Genossenschaft werden, wenn er mindestens CHF 1'000 Startkapital einbringt und die Bedingungen erfüllt (siehe Abschnitt über die Genossenschaft Die Faire Milch → Wie es funktioniert ).
Wenn Sie Mitglied der Genossenschaft werden oder mehr erfahren möchten, wenden Sie sich an Sonia Horisberger : info@die-faire-milch.ch ou 079 903 51 96 .